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Vorstand des LV M-V schreibt an Innenminister Caffier

In den letzten Wochen erreichten den Vorstand des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern immer häufiger Informationen darüber, dass Rechnungen über Dolmetscherleistungen von der Landespolizei nicht bzw. nur mit großer Verzögerung bezahlt werden. Die Zahlungsfrist in den neuen Rahmenvereinbarungen ist mit 30 Arbeitstagen reichlich bemessen. Die gesetzliche Zahlungsfrist entsprechend BGB beträgt vier Wochen.

Trotz dieser relativ langen Zahlungsfrist häufen sich nun die Fälle, dass Dolmetscher zwei Monate und noch länger auf die Begleichung ihrer Rechnungen warten müssen. Die meisten BDÜ-Mitglieder sind Freiberufler, die mit dem Entgelt für ihre Sprachmittlungsleistungen ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen. Hinzu kommt, dass zum Jahresabschluss üblicherweise mehr Kosten zu bestreiten sind als sonst üblich.

Daher wandte sich nun der Vorsitzende des Landesverbandes MV mit der Bitte an den Innenminister, Herrn Lorenz Caffier, die Polizeipräsidien zu veranlassen, alle ausstehenden Dolmetscherrechnungen entsprechend der Rahmenvereinbarung zu bezahlen. Auch wenn möglicherweise am Jahresende in einzelnen Bereichen des Ministeriums die Haushaltsmittel fehlen – die Leistungen sind erbracht und müssen vertragsgemäß beglichen werden.


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