Wenn auch bereits in einer früheren Information zum Umgang mit der aktuellen Situation rund um COVID-19 und entsprechenden Hilfsangeboten darauf verwiesen wurde, hier noch einmal ein direkter Link zum Positionspapier des BDÜ zur Corona-Soforthilfe.
In einem Schreiben an den Wirtschaftsminister des Landes Mecklenlenburg-Vorpommern wies der Vorstand des BDÜ LV M-V nachdrücklich darauf hin, dass angesichts der existenziellen Bedrohung unseres Berufsstandes in Mecklenburg-Vorpommern sofortiges Handeln dringend geboten sei, um die bisherigen Hilfsprogramme nachzubessern und eine Regelung zu finden, wie sie z.B. in Baden-Württemberg praktiziert wird. Dort werden bei der Gewährung der Corona-Soforthilfe an Solo-Selbständige Lebenshaltungskosten (Unternehmerlohn) berücksichtigt. Ergänzende Maßnahmen zur Corona-Soforthilfe sollten noch vor Auslaufen der Antragsfrist 31.05.2020 getroffen werden.