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JVEG-Vergütung bei der Landespolizei MV gefordert

Mit einem Schreiben an den Innenminister Torsten Renz hat der Vorstand des Landesverbands M-V die Durchsetzung der JVEG-Vergütung von Dolmetschern und Übersetzern gefordert, die für die Landespolizei tätig werden.

Gegenwärtig sind hierfür die Rahmenvereinbarungen von 2016 in Kraft. Solche Vereinbarungen sind üblicherweise in bestimmten Abständen der Inflationsrate und den veränderten Einkommensverhältnissen anzupassen. Für die nun anstehende Erhöhung der Vergütungssätze hat unser Berufsverband seine seit Jahren erhobene Forderung wiederholt, bei der Vergütung von Dolmetschern und Übersetzern durch die Landespolizei durchgängig das Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz (JVEG) anzuwenden, wie es bereits jetzt für die Polizei gilt, wenn sie im Auftrag oder mit vorheriger Billigung der Staatsanwaltschaft tätig wird.

Eine Vergütung nach JVEG (zuletzt novelliert im November 2020) würde nicht nur zu einer Sicherung der beruflichen Existenz von qualifizierten Dolmetschern und Übersetzern in unserem Land, sondern auch zur Qualitätsverbesserung der polizeilichen Arbeit in Ausländersachen und zur Sicherung der Verfügbarkeit von öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Dolmetschern und Übersetzern in Mecklenburg-Vorpommern beitragen.

Die Polizei mehrerer Bundesländer vergütet schon seit einigen Jahren nach JVEG, z.B. in Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Die Polizei im Saarland und in Thüringen hat ihre Vergütungssätze aktuell deutlich in Richtung JVEG-Honorarsätze angehoben.


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