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Frohe Botschaft für Sprachmittler - der JVEG-Referentenentwurf

Dieser Tage wurde unerwartet der erste Entwurf zur Novellierung des für unseren Berufsstand so bedeutsamen JVEG informieren. Es ist der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums (vollständige Bezeichnung: Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz - BMJV). Die GroKo will zeigten, dass sie was auf den Weg bringen kann.
Vorausgegangen waren diesem Entwurf die Verbändeanhörungen, in deren Rahmen die Stellungnahme des BDÜ (neben Erhöhung der Honorare) vor allem die Streichung des § 14 JVEG forderte, und Untersuchungen zur Marktsituation bei Sprachmittlern und Sachverständigen. In diesem Zusammenhang besonderer Dank an die Mitglieder, die an den BDÜ-Honorarumfragen teilgenommen haben. Der Referentenentwurf spiegelt wider, dass viele unserer ausführlich begründeten Forderungen berücksichtigt wurden, vor allem die Streichung des § 14 JVEG.
Nachfolgend der in der §-Referentengrupe des BDÜ unter Leitung von Dr. Thurid Chapman abgestimmte Text zur Veröffentlichung des JVEG-Referentenentwurfs:

Der JVEG-Referentenentwurf ist da und darf nun auch veröffentlicht werden. Wir freuen uns sehr, dass wir unser Ziel, nämlich den Wegfall des § 14 für unsere Berufsgruppe, für den Referentenentwurf erreicht haben!
Dies war und ist unsere absolute Priorität, die wir in allen Stellungnahmen, den zahlreichen politischen Gesprächen auf allen Ebenen und Beiratssitzungen am BMJV -- ob nun allein oder gemeinsam mit dem ADÜ Nord -- immer wieder deutlich gemacht haben.

Die anderen Änderungen sind alle positiv und folgen, z.B. die neuen Sätze, den Ergebnissen der Marktstudie, unseren Stellungnahmen und mündlichen Darlegungen in den Beiratssitzungen, bei denen -- wie auch außerhalb der Beratungen am Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz -- uns die Sachverständigenverbände, inbesondere das IfS, mit großer Tatkraft unterstützt haben. Hier machen sich nicht nur der gute Kontakt unserer Vertreter mit den Sachverständigen, sondern speziell auch unsere Bemühungen gemeinsam mit dem ADÜ Nord, entsprechende Fragestellungen in die Marktstudie hineinzubekommen, bezahlt. Das war nicht immer einfach, aber dank der guten Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsunternehmen InterVal und den Vertretern des BMJV haben wir dies erreicht. So konnte die Marktstudie repräsentativ belegen, dass es in der freien Wirtschaft keine einseitigen Rahmenvereinbarungen gibt, dass Nacht- und Feiertagszuschläge gezahlt werden, wir unseren Porto- und Telekommunikationsaufwand durchaus geltend machen und die meisten Dolmetscher auch Übersetzer sind und trotzdem bei kurzfristigen Terminabsagen (Planbarkeit) nicht einfach mal so was anderes übersetzen können.
Das zeigt, dass unsere BDÜ-Strategie richtig war und erste, mit dem § 14 bedeutsame und von vielen und anderen Verbänden der Branche nicht für möglich gehaltene Ergebnisse gebracht hat.

Dennoch dürfen wir uns jetzt auf diesen Lorbeeren nicht ausruhen. Das Gesetz ist im Gegensatz zum GDolmG zustimmungspflichtig und aus den Ländern ist erheblicher Gegenwind zu erwarten (auch das haben die Beiratssitzungen, bei denen ja auch Ländervertreter zugegen waren, schon gezeigt). Es beginnt also die Arbeit in den Ländern und damit in den Landesverbänden. Unsere Landesverbände und -referenten haben sich auf die anstehende politische Arbeit gut vorbereitet und sogar eine spezielle Fortbildung durch das Büro Dr. Koch, der uns hier wie gewohnt zuverlässig und ergebnisorientiert unterstützt, absolviert.

Per Rundmail wurden allen Mitgliedern des Landesverbandes die für uns Dolmetscher und Übersetzer relevanten Teile des Gesetzes in einem Word-Dokument zugeschickt.
Aber wie gesagt: Das ist erst der Referentenentwurf des Justizministeriums. Es ist noch ein weiter Weg, ehe das Gesetzbeschlossen wird. Der Entwurf muss mit den anderen Bundesministerium abgestimmt werden, und das JVEG bedarf - das ist ein echter Knackpunkt - der Zustimmung der Länder, denn die Kosten dieses Gesetzes müssen vorrangig aus den Länderhaushalten getragen werden.
Aber: Ein wichtiges Etappenziel ist erreicht - machen wir engagiert weiter!
Oder mit anderen Worten: Der JVEG-Referentenentwurf ist Grund zu echter Weihnachtsfreude, aber noch kein Weihnachtsgeschenk, das ausgepackt werden darf.

Der Referentenentwurf ist als PDF auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz abrufbar.

Die Inhalte der Stellungnahme des BDÜ sind auch im Positionspapier „Zu den Vergütungsregelungen für Dolmetscher und Übersetzer im JVEG“ zusammengefasst.


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