Der BDÜ fühlt sich verpflichtet, auch beim Einsatz von Kommunaldolmetschern, darunter auch für Flüchtlinge und Asylbewerber, zur Umsetzung der qualitativ hohen Anforderungen an die Sprachmittlung beizutragen.
Für das sich seit mehreren Jahren entwickelnde Dolmetschen im Gemeinwesen (Community Interpreting) sind viele Fragen der Aus- und Fortbildung, der möglichen Einsatzgebiete, der Finanzierung, der Haftung – überhaupt des Berufsbildes - noch nicht ausreichend geklärt. Es ist noch nicht die Frage entschieden, welcher Grad der Befähigung / Qualifizierung hier anzustreben ist und ob das eine eigene Dolmetschart wie das Gerichtsdolmetschen oder Konferenzdolmetschen wird (oder werden soll) und welche Ausbildungsmöglichkeiten einzurichten wären. Es gibt noch keine verbindlichen Anforderungen an die Qualität und Zuverlässigkeit des Dolmetschens im Gemeinwesen.
Seine grundlegenden Positionen zum Dolmetschen im Gemeinwesen hat der BDÜ Landesverband Mecklenburg-Vorpommern nachstehend zusammengefasst.